Prüfungseinsichten


Wer schon bei einigen Klausureinsichten war, kann sicher bestätigen, dass die oft sehr unterschiedlich ablaufen. Die Rechtsabteilung der Uni (Referat L1) hat aber Richtlinien (nur aus dem Uninetz oder über VPN) niedergeschrieben, an die sich die Prüfer halten müssen. Weil wir aber nicht bei den Rechtswissenschaftlern sind und sich die wenigsten ein vierseitiges PDF über rechtliche Themen durchlesen wollen, hier eine unverbindliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Termin

Theoretisch muss keine Einsicht proaktiv angeboten werden, auch wenn es meistens so abläuft. Spätestens beim Eintragen der Note in Campo sollte der Termin bekannt gegeben sein. Nur wenn ihr gute Gründe für euer Fehlen beim Ursprungstermin anführen könnt müsst ihr einen Ersatztermin bekommen.

Personalkontrolle

Nur ihr dürft in eure Klausureinsicht gehen. Daher muss die Aufsicht bei jedem den diese Person nicht kennt den Ausweis kontrollieren. Wenn ihr einen Anwalt hinzuziehen wollt, müsst ihr vorher das Referat L1 beteiligen.

Notizen

Ihr habt das Recht euch, Notizen über die Angabe und euren Antworten zu machen. Kopien müssen erst herausgegeben werden, wenn „dieses der Vorbereitung eines Rechtsbehelfs dient“. Eine Musterlösung müsst ihr erst bekommen, wenn sich die Korrektur (oder Person bei der Einsicht) direkt darauf bezieht. All das dürft ihr aus Urheberrechtsgründen nicht veröffentlichen.

Verschlechterungsverbot

Ihr könnt euch im Zuge der Einsicht nicht verschlechtern, sofern der Fehler nicht so gravierend ist, dass ihr die Klausur wiederholen müsst.