nach Beschluss der FSV Tech vom 08.05.2026
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hausordnung der FAU dürfen grundsätzlich keine Plakate ohne vorheriger Genehmigung angebracht werden. Auf den durch die FSV Tech verwalteten Plakatflächen gilt diese Genehmigung für folgende Gruppen und Initiativen, unter Einhaltung der Plakatierregeln, generell als erteilt:
- Fachschaftsinitiativen (FSIen) der FAU
- Fachschaftsvertretungen und andere Gremien, Referate und Arbeitskreise der Studierendenvertretung
- von der FSV Tech oder vom SprecherInnenrat unterstützte Hochschulgruppen
- Einrichtungen der FAU
Die allgemeine Genehmigung gilt explizit nicht für Plakate zu Hochschulwahllisten. Mehr zu Hochschulwahlplakaten ist hier zu finden.
Für Gruppen, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen ist für jede Aktion eine Einzelgenehmigung bei der FSV einzuholen.
Plakatierregeln
- Plaktieren ist nur auf den hier aufgeführten Flächen gestattet
| Bezeichnung | Koordinaten | Maße | Banderolen |
|---|---|---|---|
| Außenwand des Kiosk auf dem roten Platz | 49.57474, 11.02883 | 3,2m x 4,0m | 2 |
| Außenwand H10 / gegenüber Eingang Mensa Süd | 49.57460, 11.02966 | 2,6m x 2,0m | 1 |
| Außenwand EEI Eingang Ost / Cauerstr. 9 (Löschwassereinspeisung freihalten!) | 49.57338, 11.02932 | 2,3m x 4,1m | 2 |
| Litfaßsäule vor RRZE Richtung Roter Platz | 49.57398, 11.02794 | 2,3m x 5,0m | 3 |
| Litfaßsäulen vor Informatik / Eingang RRZE | 49.57391, 11.02752 | 2 x 2,3m x 5,0m | 6 |
| Litfaßsäule vor Informatik | 49.57394, 11.02725 | 2,3m x 5,0m | 3 |
| Litfaßsäule an der Einfahrt zur Informatik | 49.57409, 11.02700 | 2,3m x 5,0m | 3 |
| Litfaßsäulen am Weg zwischen Martenstraße und Hörsaalgebäude H1 | 49.57432, 11.02749 | 2 x 2,3m x 5,0m | 6 |
| Litfaßsäule Parkplatz Martensstraße zwischen Maschinenbau und EAM | 49.57465, 11.02685 | 2,3m x 5,0m | 3 |
| Litfaßsäulen an Egerlandstr. / HaltestelleTechnische Fakultät | 49.57540, 11.02750 | 2 x 2,3m x 5,0m | 6 |
| Litfaßsäulen vor EEI Eingang West / Cauerstr. 7 | 49.57291, 11.02812 | 2 x 2,3m x 5,0m | 6 |
| Litfaßsäule vor Eingang zur Werkstoffwissenschaft Südseite | 49.57244, 11.02656 | 2,3m x 5,0m | 3 |
| Litfaßsäulen zwischen Werkstoffwissenschaften und Dekanat TechFak | 49.57329, 11.02657 | 2 x 2,3m x 5,0m | 6 |
Plakate dürfen maximal 3 Wochen vor Veranstaltungsstart/Anmeldefrist angebracht werden
pro Säule bzw. Outdoorfläche dürfen von einer Gruppe maximal 3 mit Kleister besfestigte DIN A1 Plakate angebracht werden
im Innenbereich darf 1 Plakat pro Plakatwandsegment und Gruppe angebracht werden
Zusätzlich sind die Allgemeinen Richtlinien zum Anbringen von Plakaten der Technischen Fakultät einzuhalten
Externe Plakatanfragen
Wer bei den oben genannten automatische Genehmigung nicht genannt ist, muss um zu plakatieren immer einen formlosen Antrag bei der FSV Tech stellen.
Die hier aufgeführten Regeln gelten weiterhin, abweichend ist die Plakatanzahl pro Säule auf 1 limitiert.
Aktuell gültige Genehmigungen
| Gruppe | Event |
|---|
Hochschulwahlplakate
Allgemeine Hochschulwahlplakate, sowie Plakate von antretenden Listen bzw. Personen dürfen ausschließlich die Hochschulwahl thematisieren. Allgemeinpolitische Plakate sind nach der Hausordnung der FAU auch bei Hochschulwahlplakaten nicht zulässig.
Alle antretenden Listen haben das Recht Hochschulwahlplakate anzubringen. Aufgrund des Großen Plakataufkommens im Zeitraum der Hochschulwahl ist die Plakatanzahl pro Liste auf 2 pro Säule oder Plakatwand beschränkt.
Alle Plakate zur Hochschulwahl müssen von der FSV Tech überprüft und genehmigt werden (siehe Richtlinien des Dekanats §3(2)), dabei findet keine Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Aussagen statt.
Entscheidungsgrundlage
Das Dekanat der TF delegiert an die FSV Tech eine prüfende Tätigkeit bezüglich Haushaltsverstößen gemäß §5 Abs. 1 Nr. 1. Das entsprechende Schreiben ist hier einsehbar.
Durch Beschluss der FSV momentan vom Plakatieren ausgeschlossene Gruppen sind folgende:
| Gruppe | Grund |
|---|