Plakatierrichtlinien

nach Beschluss der FSV Tech vom 08.05.2026

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hausordnung der FAU dürfen grundsätzlich keine Plakate ohne vorheriger Genehmigung angebracht werden. Auf den durch die FSV Tech verwalteten Plakatflächen gilt diese Genehmigung für folgende Gruppen und Initiativen, unter Einhaltung der Plakatierregeln, generell als erteilt:

Die allgemeine Genehmigung gilt explizit nicht für Plakate zu Hochschulwahllisten. Mehr zu Hochschulwahlplakaten ist hier zu finden.

Für Gruppen, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen ist für jede Aktion eine Einzelgenehmigung bei der FSV einzuholen.

Plakatierregeln

  • Plaktieren ist nur auf den hier aufgeführten Flächen gestattet
BezeichnungKoordinatenMaßeBanderolen
Außenwand des Kiosk auf dem roten Platz49.57474, 11.028833,2m x 4,0m2
Außenwand H10 / gegenüber Eingang Mensa Süd49.57460, 11.029662,6m x 2,0m1
Außenwand EEI Eingang Ost / Cauerstr. 9 (Löschwassereinspeisung
freihalten!)
49.57338, 11.029322,3m x 4,1m2
Litfaßsäule vor RRZE Richtung Roter Platz49.57398, 11.027942,3m x 5,0m3
Litfaßsäulen vor Informatik / Eingang RRZE49.57391, 11.027522 x 2,3m x 5,0m6
Litfaßsäule vor Informatik49.57394, 11.027252,3m x 5,0m3
Litfaßsäule an der Einfahrt zur Informatik49.57409, 11.027002,3m x 5,0m3
Litfaßsäulen am Weg zwischen Martenstraße und Hörsaalgebäude H149.57432, 11.027492 x 2,3m x 5,0m6
Litfaßsäule Parkplatz Martensstraße zwischen Maschinenbau und
EAM
49.57465, 11.026852,3m x 5,0m3
Litfaßsäulen an Egerlandstr. / HaltestelleTechnische Fakultät49.57540, 11.027502 x 2,3m x 5,0m6
Litfaßsäulen vor EEI Eingang West / Cauerstr. 749.57291, 11.028122 x 2,3m x 5,0m6
Litfaßsäule vor Eingang zur Werkstoffwissenschaft Südseite49.57244, 11.026562,3m x 5,0m3
Litfaßsäulen zwischen Werkstoffwissenschaften und Dekanat
TechFak
49.57329, 11.026572 x 2,3m x 5,0m6
  • Plakate dürfen maximal 3 Wochen vor Veranstaltungsstart/Anmeldefrist angebracht werden

  • pro Säule bzw. Outdoorfläche dürfen von einer Gruppe maximal 3 mit Kleister besfestigte DIN A1 Plakate angebracht werden

  • im Innenbereich darf 1 Plakat pro Plakatwandsegment und Gruppe angebracht werden

  • Zusätzlich sind die Allgemeinen Richtlinien zum Anbringen von Plakaten der Technischen Fakultät einzuhalten


Externe Plakatanfragen

Wer bei den oben genannten automatische Genehmigung nicht genannt ist, muss um zu plakatieren immer einen formlosen Antrag bei der FSV Tech stellen.
Die hier aufgeführten Regeln gelten weiterhin, abweichend ist die Plakatanzahl pro Säule auf 1 limitiert.

Aktuell gültige Genehmigungen

GruppeEvent

Hochschulwahlplakate

Allgemeine Hochschulwahlplakate, sowie Plakate von antretenden Listen bzw. Personen dürfen ausschließlich die Hochschulwahl thematisieren. Allgemeinpolitische Plakate sind nach der Hausordnung der FAU auch bei Hochschulwahlplakaten nicht zulässig.

Alle antretenden Listen haben das Recht Hochschulwahlplakate anzubringen. Aufgrund des Großen Plakataufkommens im Zeitraum der Hochschulwahl ist die Plakatanzahl pro Liste auf 2 pro Säule oder Plakatwand beschränkt.

Alle Plakate zur Hochschulwahl müssen von der FSV Tech überprüft und genehmigt werden (siehe Richtlinien des Dekanats §3(2)), dabei findet keine Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Aussagen statt.

Entscheidungsgrundlage

Das Dekanat der TF delegiert an die FSV Tech eine prüfende Tätigkeit bezüglich Haushaltsverstößen gemäß §5 Abs. 1 Nr. 1. Das entsprechende Schreiben ist hier einsehbar.

Durch Beschluss der FSV momentan vom Plakatieren ausgeschlossene Gruppen sind folgende:

GruppeGrund